ROHRPOST #7

Wie es aktuell mit der Verpflichtung zur Zahlung bei Geschäftsraummieten aus?
von IMMOROHR - 14. May 2021
 IMMOROHR Immobilien GmbH

Frau Ute P. aus der schönen Josefstadt schreibt: „Ich würde gerne wissen, wie es denn nun mit der Verpflichtung zur Zahlung bei Geschäftsraummieten ausschaut.“

Thomas Rohr hierzu:

„Liebe Frau P., eines vorweg: Ich weiß es auch nicht. 

Es gibt Gutachten und Gegengutachten, ein paar wenige Gerichtsentscheidungen, aber noch kein OGH-Urteil. Die Branche harrt eines solches in banger Erwartung.

Worauf wird es ankommen? Zuerst natürlich auf die Branche: Der Lebensmittelhändler wird kaum mit Sperrzeiten oder Umsatzrückgängen argumentieren können, die Gastronomie oder Hotellerie sehr wohl.

Das nächste wird sein: Konnte man das Mietobjekt zumindest teilweise nutzen? Für Lagerzwecke, Büronutzung, vielleicht auch Take-away-Verkauf? Kann es einen rechtlichen Unterschied machen, ob ein Gastronom die Zeit der Lockdowns für Umbauten und Sanierungen genutzt hat - oder neben nicht?

Dritter Punkt: Jeder Kaufmann ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen etwaigen Schaden so gering wie möglich zu halten. D.h. er ist dazu angehalten, sämtliche möglichen staatlichen Zuschüsse in Anspruch zu nehmen. 

Ebenso wird er sich bemühen müssen, mit seinem Vermieter über allfällige, zeitlich befristete Mietzinsreduktionen zu verhandeln. Hat er dies nicht getan, so verwirkt er möglicherweise den Anspruch auf Fixkostenzuschuss. 

Der Ansatz einiger Vermieter, doch zuerst beim ursprünglichen Mietzins zu bleiben, um dem Mieter zu einem möglichst hohen Fixkostenzuschuss zu verhelfen und sich erst danach ein Stück vom Kuchen zu holen, ist zwar lieb … aber eindeutig ungesetzlich.

Ich persönlich glaube auch noch, dass die Definition eines „außerordentlichen“ Zufalls, wie im ABGB festgehalten, eine Rolle spielen wird.

Sie sehen also, wie kompliziert allein die Fragestellung ist; es wird also noch ein Zeiterl dauern, bis wir hier befriedigende Antworten bekommen.

Mein zwischenzeitlicher Rat: Suchen Sie den Konsens mit Ihrem Vermieter! Wir sind keine Unmenschen und werden nach dem Ende der Pandemie so viele leerstehende Retail-Flächen haben, dass wir umso glücklicher mit den verbliebenen Mietern sind.

Meine Bitte an unsere Regierung, aber auch an die Bevölkerung: Lassen Sie uns Vermieter nicht im Regen stehen, weil Sie so vielleicht politisches Kleingeld machen können. Auch unsere Betriebskosten und Kreditraten zahlen sich nicht von selbst, auch wir brauchen ihre tatkräftige Unterstützung.“

Haben Sie auch Fragen rund um das Thema Immobilie? Dann schreiben Sie uns gerne - und bekommen die Antwort in einer weiteren Folge der 'Rohrpost'!