Herr Carl F. aus Wieden schreibt: „Lieber Herr Rohr, die Nachfrage nach Eigentumswohnungen in Wien übersteigt momentan deutlich das Angebot. Wenn ich Sie mit der Vermittlung eines Verkaufes beauftrage, gehe ich daher davon aus, dass ich Ihnen keine Abgeberprovision bezahlen muss?
Die Antwort von Thomas Rohr:
„Nun, lieber Herr F., mit dieser Meinung befinden Sie sich in guter Gesellschaft. Ich würde meinen, 90% meiner Kunden denken so.
Ich darf darauf wie folgt replizieren: „Ein guter Makler kostet viel Geld, ein schlechter allerdings ein Vermögen.“
Wie jeder gute Marketing-Spruch hat aber auch diese Aussage einen wahren Kern! Auch wenn die Nachfrage momentan sehr hoch ist und die Preise daher gestiegen sind: Sie wollen doch Ihre wertvolle Eigentumswohnung sicher zum bestmöglichen Preis verkaufen? Und der ‚bestmögliche‘ Preis ist immer an der gerade noch erträglichen Grenze angesiedelt, oft auch schon etwas darüber.
Um hier zu reüssieren, bedarf es eines wirklich guten Maklers: Welche Preise wurden in den vergangenen 6 Monaten im Umkreis von 500 Metern zu Ihrer Eigentumswohnung erzielt? Was waren die Besonderheiten dieser Vergleichsobjekte? Wie hoch ist die Reparaturrücklage, welche Investitionen wurden bei der letzten Eigentümerversammlung beschlossen? Was steht im Wohnungseigentumsvertrag? All dies und noch viel mehr sind Fragen, die ein Verkäufer völlig transparent zu beantworten hat. Ein guter Makler wird dies akribisch für Sie recherchieren.
Auf der anderen Seite, nämlich auf der des Kaufinteressenten, werden neben diesen Fragen noch andere, kundenspezifische Fragen auftauchen: Wo gebe ich meine Kinder am besten zur Schule oder in den Kindergarten, wo gehe ich dies und das einkaufen, wo parke ich? Wieviel kann ich finanzieren und was kostet das momentan ungefähr? Wenn ich kaufe und vermiete, was kann ich verlangen?
Sie sehen also, beide Seiten haben bei einem so wichtigen Geschäft wie dem An- oder Verkauf einer Wohnung hunderte berechtigte Fragen und Sorgen. Aber nur eine Seite soll zahlen? Wenn ich davon ausgehe, dass der alte Grundsatz ‚Wer zahlt, schafft an!‘ auch hier seine Gültigkeit behält, wollen Sie, lieber Herr F., dass ich nur die Interessen des Käufers vertrete? Eben.
Ich würde meinen, bei rund 90% der Immobiliengeschäfte, die über einen Makler laufen, tritt dieser als ‚Doppelmakler‘ auf und vertritt beide Seiten, also sowohl Käufer wie auch Verkäufer.
Beide Seiten profitieren somit von der Expertise des Maklers und teilen sich zumindest das Leid der Provisionszahlung, und wie Sie wissen: Geteiltes Leid ist halbes Leid.“
Haben Sie auch Fragen rund um das Thema Immobilie? Dann schreiben Sie uns gerne - und bekommen die Antwort in einer weiteren Folge der 'Rohrpost'!